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Neue Corona-Schutz-Verordnung in NRW ab Freitag, 20.8.21: 3G

Aktualisiert: 19. Aug. 2021

Die neue Corona-Schutzverordnung NRW, die bereits am Freitag, 20.8.21 in Kraft tritt, gibt dem öffentlichen Leben mehr Normalität zurück. Dennoch gibt es für unseren Trainingsbetrieb in der Halle Konsequenzen. Ab dem 20.8.21 muss jeder, der die Halle betritt, getestet (nicht älter als 48 Stunden) oder genesen oder vollständig geimpft (14 Tage Abstand zur zweiten Impfung) sein. Das gilt nicht für Schüler, da hier davon ausgegangen werden kann, dass sie in der Schule getestet wurden.

Der Verein muss seine Mitglieder und sich selber vor Infektionsrisiken, aber auch gegen Forderungen aus dem Bußgeldkatalog schützen. Um das wirksam umzusetzen, ohne aber zu restriktiv zu sein, wird an jedem Trainingstag ein Vorstandsmitglied oder Trainer oder eine benannte Person anwesend sein, dem/der bitte der entsprechende Nachweis auf Aufforderung vorgelegt werden soll. Bei den Schülern ist hier der Schülerausweis ausreichend.

Beim Betreten der Halle kann die Registrierung über die MeldeApp entfallen. Allerdings bleiben die Hygieneregeln bestehen:


- Betretet die Halle bitte nur mit Maske durch den Haupteingang

- Haltet den Mindestabstand ein

- Desinfiziert Euch die Hände (Desinfektionsmittel in den Räumen direkt vor der Halle)

- Ihr könnt die Maske während der Sportausübung abnehmen

- Verlasst die Halle bitte nur über den Notausgang


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