Mit der neuen Coronaschutzverordnung vom 05.04.2022 wurden die erheblichen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus deutlich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Trotz der politischen Entscheidungen sollte dafür Sorge getragen werden, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:
Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
Auf unserer Platzanlage ist das Tragen einer Maske nicht verbindlich. Es wird empfohlen, bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern weiterhin eine Maske zu tragen.
In unseren Innenräumen (Geschäftszimmer und Sanitärräumen) besteht weiterhin Maskenpflicht.
In unserem Clubhaus/Wintergarten gilt ebenfalls die Maskenpflicht. Am Sitzplatz kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Bei Nichtbeachtung machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch.
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