Ab Dienstag, den 28.12.2021, dürfen nur geimpfte und/oder genesene Personen mit negativen Testnachweis die Sporthalle betreten. Dies gilt auch für bereits dreifach geimpfte Personen. Ein Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden und ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren müssen während der Ferien einen negativen Testnachweis erbringen. Sobald die Schule beginnt, gelten Schüler aufgrund der Schultest als getestet. Diese Regelung gilt vorerst auch für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren.
Update: Ab dem 13.01.2021 benötigen Personen die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder in den letzten drei Monaten infiziert waren, dies mit einem positiven PCR-Test nachweisen können und zum Zeitpunkt der Infektion bereits vollständig immunisiert waren, keinen negativen Testnachweis zur Sportausübung.
Comments